An der Seestrasse 7 ist seit einiger Zeit ein Bauvorhaben ausgesteckt. Die Vorstandsmitglieder wurden von verschiedenem Vereinsmitgliedern darauf angesprochen. Kurz vor Weihnachten erfolgte dann die öffentliche Auflage des Bauvorhabens (6. – 25. Dezember 2019), was in der reich befrachteten Vorweihnachtszeit fast unbemerkt geblieben wäre.
Den Unterlagen konnte entnommen werden, dass an dieser Stelle ein 28,5 m langer Flachdachblock mit 5 Wohnungen geplant ist, mit 2 sogenannten Untergeschossen, zwei Obergeschossen und einer Attika.
Durch seine Lage im Kern unseres Quartiers, die direkte Nachbarschaft zum geschützten historischen Gebäudeensemble und seiner exponierten Lage an der Seestrasse ist der Neubau in seiner Bedeutung für den Erhalt des Ortsbildes Winkel mindestens vergleichbar mit der Situation der Neubauten im damaligen Bebauungsplan Kernzone Winkel. Damals hat der Quartierverein Winkel an seiner GV beschlossen, sich aktiv für eine bessere Eingliederung der Neubauten einzusetzen.
Daher hat der Vorstand am 16. Dezember 2019 an einer ausserordentlichen Sitzung das Bauvorhaben diskutiert und dabei einstimmig beschlossen, im Namen des Quartiervereins Winkel dagegen Einsprache zu erheben.
Mit der Einsprache möchten wir sicherstellen, dass ein Neubau an dieser exponierten Lage, direkt neben dem geschützten Gebäudeensemble, sich ins Ortsbild unseres schönen Winkels eingliedert, damit der Charme und einheitliche Charakter des Winkels nicht beeinträchtigt wird. Unseres Erachtens verlangt dies klar nach kleineren Baukörpern, Giebeldächern und mehr Grün. Der geplante 28,5 m lange Flachdachblock hingegen würde das schön Ortsbild beeinträchtigen und der liebliche Charakter des Winkels, den wir alle so sehr schätzen, würde unwiderbringlich Schaden nehmen.
Zudem würde ein Präjudiz geschaffen für weitere Bauten zwischen Winkel und Winkler-Badi. Es geht nicht darum, auf dieser Parzelle einen Neubau zu verhindern, sondern einen Neubau zu verlangen, der sich hier gut einpasst.
Wir hoffen daher, dass die Bauherrschaft unsere Bedenken ernst nimmt, das Bauvorhaben überarbeitet und einen ortsbildverträglicheren Entwurf ausarbeiten lässt.
Eckwerte:
Zone | Landschaftlich empfindliche Zone *, W2 |
Ausnützungsziffer (AZ) | 0,25 |
Grundstücksgrösse | 996 m2 |
Ausmass der Baute gem. Baugesuch
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Länge: 28,5 m
Breite: je nach Messung 16 - 21 m Höhe: ca. 16 m |
* "In landschaftlich empfindlichen und exponierten Lagen ist einer landschaftsgerechten, gut gestalteten Bebauung besondere Beachtung zu schenken. Der Gemeinderat kann Baubewilligungen mit Auflagen über Fassadengestaltung, Baumaterialien, Dachgestaltung, Umgebungsgestaltung, Bepflanzung, Terrainveränderung und dergleichen verbinden. Vor der Erteilung der Baubewilliung kann der Gemeinderat einen Bebauungsplan oder Gestaltungsplan erstellen bzw. verlangen, der Zahl, Lage und Gestaltung der Bauten sowie Bepflanzung und Nutzung der Freiflächen festhält."
(Art. 8 Abs. 3 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Horw)